BGM – was ist das? Und was tun die eigentlich genau?
Jede und jeder, der beim Kanton Luzern arbeitet, hat wohl schon einmal vom "BGM" gehört oder diesen Begriff zumindest irgendwo gelesen. Doch was hat es mit dem "Betrieblichen Gesundheitsmanagement" eigentlich genau auf sich? Wozu gibt es diese Abteilung – und wie können die BGM-Fachleute mir helfen? Wir stellen uns selbst mal vor – und stellen dir einige wertvolle Infos zur Verfügung.
Schau dir zuerst am besten kurz das Video an. Darunter findest du dann noch weitere Details.
Die psychische und physische Gesundheit seiner Mitarbeitenden ist ein zentrales Anliegen des Kantons Luzern. Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) stellt die kantonale Verwaltung sicher, dass ihre Angestellten in herausfordernden Lebenssituationen oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gezielte Unterstützung erhalten. Die drei zentralen Angebote des BGM bestehen aus der betrieblichen Sozialberatung, dem Case Management sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ganz wichtig ist uns zu betonen, dass sämtliche Gespräche und Anliegen rund ums BGM bei uns immer absolut diskret und vertraulich behandelt werden.
Sozialberatung
Die Betriebliche Sozialberatung des Kantons Luzern steht dir als Anlaufstelle zur Verfügung, wenn du dich überlastet fühlst oder mit Herausforderungen im Job und/oder in deinem Privatleben konfrontiert bist. Ob Konflikte am Arbeitsplatz, familiäre Belastungen, gesundheitliche Probleme oder finanzielle Sorgen – die Beratung bietet dir Orientierung und Unterstützung. Bei Bedarf wirst du von uns an weiterführende Fachstellen vermittelt. Das Angebot ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Case Management
Das Case Management hilft dir, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall längere Zeit arbeitsunfähig bist und hat die schrittweise Wiedereingliederung ins Berufsleben zum Ziel. Dabei werden individuelle Massnahmen entwickelt, um dir die Rückkehr in den Job-Alltag zu erleichtern – mit der Unterstützung unserer erfahrenen Case Managerinnen. Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitenden mit einer unbefristeten Anstellung, die mindestens 30 Tage arbeitsunfähig sind oder voraussichtlich länger ausfallen.
Gesundheitsförderung
Neben akuter Unterstützung legt der Kanton Luzern grossen Wert auf Betriebliche Gesundheitsförderung. Ziel ist es, präventive Massnahmen zu schaffen, die die Gesundheit von dir als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter langfristig stärken und Krankheiten vorbeugen. Dazu gehören beispielsweise Angebote wie Bewegungsprogramme (siehe z.B. "Moving May"), Ernährungstipps, Infos und Webinare zu psychischer Gesundheit oder auch Führungskräfte-Schulungen, etwa zum Thema Absenzenmanagement. Zu vielem davon haben wir für dich auf dieser Seite bereits Inhalte erarbeitet. Die Förderung einer gesunden Unternehmenskultur trägt dazu bei, das allgemeine Wohlbefinden zu steigern und nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Freude an der Arbeit langfristig möglichst hoch zu halten.
Flyer mit Details und Kontakten
Du möchtest mehr erfahren – oder hast ein konkretes Anliegen? Auf unseren Info-Flyern findest du alle relevanten Angaben kurz zusammengefasst sowie Kontaktmöglichkeiten via Telefon und/oder E-Mail.
> Merkblatt Case Management (Download PDF)
> Merkblatt Betriebliche Sozialberatung (Download PDF)